08.01.2018

Ist Ihr Daten­schutz up to date?

In der Europäischen Union gilt ab 25. Mai 2018 die neue Datenschutzverordnung uneingeschränkt. Die zweijährige Übergangsfrist geht also bald zu Ende. Der ideale Zeitpunkt für einen letzten Check.

Muss das ein Schweizer Unternehmen interessieren? Ja! Wenn Sie Filialen in der EU unterhalten und entsprechende Domains betreiben, gilt die Verordnung auch für Sie. Zudem hat der Bundesrat im Herbst beschlossen, die Schweizer Gesetzgebung entsprechend zu revidieren. Von einer vollständigen Angleichung an das EU-Recht ist auszugehen.

Abgesehen von rechtlichen Belangen ist der verantwortungsvolle Umgang mit Daten auch ein Plus für die Kundenbeziehung. Zeigen Sie, dass Ihnen die persönlichen Bedürfnisse und Rechte Ihrer Kunden wichtig sind. Betrachten Sie Datenschutz als Service. Das stärkt das Vertrauen und verringert Vorbehalte bei der Übermittlung von Informationen an Sie.

Datenschutz-Checkliste

Werbe-E-Mails (Newsletter):

  • Empfänger sollen auf die gespeicherten Daten zugreifen und diese ändern können.
  • Newsletter dürfen nur an Personen versendet werden, deren Einverständnis Ihnen vorliegt. Bei einer Anmeldung über Ihre Website mit einem Double-opt-in-Verfahren (Bestätigungsmail um die Adresse zu verifizieren) ist dies gegeben. Versenden Sie den Newsletter auch an Adressen, die anderweitig gesammelt wurden, ist eine Überprüfung sinnvoll.
Datenschutz-Checkliste

Websites mit Kontaktformularen, Analysetools oder Social Media Plug-ins:

Onlineshops, Kontakt­formulare, Newsletter­anmeldung, Google Analytics, Facebook, Youtube, Instagram etc. Nahezu jede Website nutzt mindestens einen dieser Bestandteile. Auf diese komplett zu verzichten beraubt die Website wichtiger Kontakt­punkte und Benutzer­freundlichkeit, das reduziert den kommerziellen Nutzen erheblich. Darum sollten Sie beachten:

  • Ihre Website muss über eine vollständige Datenschutzerklärung und ein Impressum verfügen.
  • Daten müssen verschlüsselt übermittelt werden. Daher empfehlen wir den Wechsel von http zu https. Daten werden mit einem SSL-Zertifikat verschlüsselt. Zusatznutzen: https wird von Google bei der Suche besser, da sicherer, bewertet.
Datenschutz-Checkliste
  • Datensparsamkeit und Transparenz: Erheben Sie nur so viele Daten, wie unbedingt notwendig. Reduzieren Sie die Pflichtangaben. Erklären Sie eindeutig, was mit den Daten passiert und wie eine Löschung möglich ist. Idealerweise direkt beim Formular. Fordert Sie ein Nutzer auf, die von ihm übermittelten Daten zu löschen, ist dem Folge zu leisten. Da Formulardaten in der Regel als E-Mail an Sie übermittelt werden, ist das Löschen dieser Nachricht (auch im Papierkorb) ausreichend. Formulardaten werden für gewöhnlich auf unseren Servern nicht gespeichert.
  • Cookies: Auf die Verwendung von Cookies und die Möglichkeit zum Unterdrücken der Cookie-Funktion muss aktiv hingewiesen werden. Cookies dienen dem Benutzerkomfort beim Bedienen der Website. Daher arbeiten die meisten Websites mit Cookies. Ein entsprechender Hinweis kann am Kopf oder Fuß der Website integriert werden.

Gerne besprechen wir die für Ihren Fall sinnvollen Empfehlungen mit Ihnen und erstellen ein Angebot über die entsprechenden Leistungen. Unsere Beratung ersetzt jedoch nicht die Rechtsberatung durch einen Anwalt. Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen, sich durch einen Rechtsbeistand beraten zu lassen.

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